Frage von Felix H. • 29.01.2025

Antwort ausstehend von Verena Schäffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ein Parteiverbot kann immer nur das letzte Mittel sein.
Ich spreche mich eindrücklich dafür aus, die Verfassungsmäßigkeit der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.
Das Vertragsverletzungsverfahren bezog sich jedoch nicht auf eine etwaige „Pflicht zur Entgegennahme anonymer Meldungen“.Denn die Hinweisgeberschutz-Richtlinie gibt nicht vor, dass die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Umsetzungsgesetzen regeln müssten, dass für Meldestellen eine Pflicht zur Entgegennahme anonymer Meldungen besteht.