
Antwort ausstehend von Thomas Okos CDU

Für Nordrhein-Westfalen gilt weiterhin das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Dieses ist ein eigenständiges Landesgesetz und wird durch Änderungen des Bundesrechts nicht automatisch verändert.
Soweit sich weiterer Korrekturbedarf noch nach weiteren Berechnungen ergibt, werden wir dem Landtag dazu Vorschläge machen.