Frage von Louis Max B. • 19.10.2022

Antwort ausstehend von Martin Vincentz AfD
Es gibt inhaltliche Anforderungen, die im Rahmen einer Verbeamtung geprüft werden, und im wie hier möglicherweise vorliegenden Falle einer Ablehnung nach meinem Kenntnisstand auch eine Begründung seitens der jeweiligen Bezirksregierung.
nach meinem Kenntnisstand können Landesbeamte pro Kind bis zu 20 Sonderurlaubstage geltend machen. Maximal 45 pro Jahr.