Frage von Stefan R. • 25.12.2021

Antwort von Martin Sträßer CDU • 27.12.2021
Die Kontaktnachverfolgung ist keine Aufgabe des Landes, sondern der örtlichen Kreisgesundheitsämter.
Die Kontaktnachverfolgung ist keine Aufgabe des Landes, sondern der örtlichen Kreisgesundheitsämter.
Auf Ihre Nachfrage hat Frau Brems Ihnen bereits geantwortet