Antwort 12.12.2011 von Hannelore Kraft SPD
(...) Hierüber entscheiden allerdings seit 2006 die örtlichen Jugendämter in eigener Zuständigkeit, ohne dass das Land noch ein Weisungsrecht hätte. Die diesbezügliche gesetzliche Regelung war von der Vorgängerregierung eingeführt worden und lässt sich nicht ohne weiteres rückgängig machen. (...)