Frage von Benedikt R. • 14.09.2022

Antwort von Tim Wook SPD • 28.09.2022
Die Niedersächsische Landesregierung vertritt in dieser Hinsicht die Auffassung, dass eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebotes nicht vorliegt.
Die Niedersächsische Landesregierung vertritt in dieser Hinsicht die Auffassung, dass eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebotes nicht vorliegt.
Grundsätzlich beantworte ich alle Fragen
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Wir wollen die Zusammenarbeit der Vereine und die Vermittlung von ehrenamtlichen Engagement über die Ehrenamtsagenturen stärker fördern.