Frage von Hans-Gerd G. • 27.03.2023

Antwort ausstehend von Doris Schröder-Köpf SPD
Gemäß §19 des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes müssen alle Gemeinden bis zum 31.12.2026 die Potenziale zur Entsiegelung ihres Gebiets identifizieren und in einem speziell dafür bereitgestellten Entsiegelungskataster des Landes erfassen.
Wir wollen die Versiegelung von Flächen auf das unvermeidbare Maß reduzieren und für nicht vermeidbare Versiegelungen eine Ausgleichspflicht regeln.