Antwort 05.07.2026 von Martina Machulla CDU
Nach geltendem niedersächsischem Recht darf Totenasche grundsätzlich nicht im eigenen Garten verstreut werden.
Nach geltendem niedersächsischem Recht darf Totenasche grundsätzlich nicht im eigenen Garten verstreut werden.

Wie ich Ihnen bereits in meiner vorherigen Antwort mitgeteilt hatte, hinkt der Vergleich mit der Besoldung der Beamtinnen und Beamten aus einer Vielzahl an Gründen