
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzs braucht es ja die entsprechende Verordnung zur Umsetzung.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzs braucht es ja die entsprechende Verordnung zur Umsetzung.
Die Thematik eines Parteiverbots ist komplex und sollte in unserem demokratischen System mit Sorgfalt und äußerst Bedacht behandelt werden.
Natürlich sollen in einer Garage auch dann Fahrräder etc. in einer Garage stehen dürfen, wenn kein Kraftfahrzeug darunter ist! Dies ist aber nach aktuellem Recht der Fall, weshalb keine Änderung nötig wäre.
Der ursprüngliche Umfang der geplanten Maßnahmen wurde erheblich reduziert, wodurch ein guter Kompromiss erreicht worden ist. Dieser schafft, wie beschrieben, einen fairen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessensgruppen.
Aktuell wird die amtsangemessene Alimentation verfassungsrechtlich überprüft– auch im Hinblick auf das Lohnabstandsgebot