Antwort 11.04.2023 von Eva Viehoff BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Leider ist der Gesetzentwurf nicht abschließend beraten worden und somit am Ende der Legislaturperiode automatisch für erledigt erklärt worden (Diskontinuität).
Leider ist der Gesetzentwurf nicht abschließend beraten worden und somit am Ende der Legislaturperiode automatisch für erledigt erklärt worden (Diskontinuität).
Gemäß §19 des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes müssen alle Gemeinden bis zum 31.12.2026 die Potenziale zur Entsiegelung ihres Gebiets identifizieren und in einem speziell dafür bereitgestellten Entsiegelungskataster des Landes erfassen.
Wir wollen die Versiegelung von Flächen auf das unvermeidbare Maß reduzieren und für nicht vermeidbare Versiegelungen eine Ausgleichspflicht regeln.