
(...) Die Zuständigkeit für Bauvorhaben und die Bebauungspläne in Hamburg liegt bei den Bezirksämtern. (...)
(...) Die Zuständigkeit für Bauvorhaben und die Bebauungspläne in Hamburg liegt bei den Bezirksämtern. (...)
(...) Für Änderungen oder Ergänzungen am Bebauungsplan stehen mehrere Stufen um ans Ziel zukommen. Generell sind die Bezirksämter für diese Aufgabe zuständig und nur bei gesamtstädtischer Bedeutung ist ein Beschluss des Senates erforderlich. Den Planungsanstoss können durch politische Gremien, Behörden oder auch Investoren, Bedarfsträger erfolgen. (...)
(...) erstmal vielen Dank für Ihre Frage. Wann die Bebauungspläne für Bramfeld angepasst werden kann ich Ihnen spontan nicht sagen, aber ich kann nächste Woche bei der Verwaltung nachfragen. Des Weiteren finde ich, dass die Bebauungspläne regelmäßig aktualisiert werden müssen und werde dafür auch einsetzen. (...)