Antwort ausstehend von Hasan Burgucuoğlu Die Linke
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(...) Ich denke, der sogenannte Dritte Weg ist für kirchliche Einrickirchliche Einrichtungentverständnis als Dienstgemeinschaft grundsätzlich angemessen und durch das Bundesarbeitsgericht Ende 2012 ja auch prinzipiell bestätigt worden. Auch kirchliche Einrichtungen verfügen im übrigen über gewählte Mitarbeitervertretungen, und anders als bei Tarifabschlüssen gelten die dort beschlossenen Regelungen (Vergütung, Arbeitszeit oder Urlaub etc.) für alle Mitarbeiterund Mitarbeiterinnen, egal, ob diese in einer Gewerkschaft oder einem Verband organisiert sind oder nicht. (...)

Sehr geehrter Herr M.,