Frage an Martina Friederichs von Wolf M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Friedrichs,
In kirchlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen , deren Kosten bekanntlich weitgehend von allen Steuerzahlern (mit und ohne Konfession) bzw. von den allgemeinen Sozialkassen getragen werden, werden den Beschäftigten Rechte vorenthalten, die sie in allen anderen Einrichtungen haben. So können sie dort beispielsweise keinen Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz wählen.
Würden Sie eine Bundesratsinitiative des Hamburger Senats unterstützen, damit die Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen allen anderen Beschäftigten gleichgestellt werden?

