Antwort 22.01.2026 von Sarah Timmann SPD
Wir entwickeln das Verfahren unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH weiter.
Wir entwickeln das Verfahren unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH weiter.
Sie ist die Expertin in diesem Thema, daher verlinke ich die Antwort von Frau Zagst hier.
Durch die vielen Konzerte und großen Sportveranstaltungen können Vereine hier nicht in der Form Hallenzeiten erhalten
Ich bin überzeugt: Wenn eine Partei als gesichert rechtsextremistisch gilt und aktiv versucht, demokratische Strukturen zu untergraben und Menschen grundlegende Rechte abzusprechen, muss der Rechtsstaat konsequent reagieren.
Ja: Ich würde einen Antrag unterstützen, der – sobald die juristische Grundlage dafür ausreichend gesichert ist – auf Bundesebene ein rechtlich tragfähiges Verfahren nach Art. 21 GG auf den Weg bringt.