Antwort 08.05.2015 von Till Steffen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) 39 Abs. 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg ruht mein Bürgerschaftsmandat während meiner Amtszeit als Mitglied des Senats. (...)
(...) 39 Abs. 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg ruht mein Bürgerschaftsmandat während meiner Amtszeit als Mitglied des Senats. (...)