Die Europäische Union (EU) kann nicht einzelne Artikel aus den Verfassungen der Nationalstaaten abschaffen.
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Die Europäische Union (EU) kann nicht einzelne Artikel aus den Verfassungen der Nationalstaaten abschaffen.
Selbstverständlich halte ich es für äußerst wichtig, dass Lebensmittel ordentlich gekennzeichnet sind. Meiner Meinung nach sind die aktuellen Regelungen hier aber ausreichend und es bedarf keiner zusätzlichen Verbote.
Ich stimme Ihnen zu und bedauere es, dass wir uns im Europäischen Parlament mit solchen Anträgen befassen müssen.
Mit der Abstimmung hat das Europäische Parlament seine Position festgelegt. Diese wird nun an den Rat der Europäischen Union übermittelt, der entscheiden muss, ob er die Parlamentsfassung übernimmt, ändert oder ablehnt. Damit ist das Verbot noch nicht endgültig beschlossen und kann im weiteren Verfahren noch abgewendet werden.