
Der Ausschuss entscheidet in geheimer Sitzung, ob er dem Plenum des Parlaments empfiehlt, dem Antrag stattzugeben oder ihn abzulehnen, d.h. die Immunität des Abgeordneten aufzuheben oder sie aufrechtzuerhalten.
Der Ausschuss entscheidet in geheimer Sitzung, ob er dem Plenum des Parlaments empfiehlt, dem Antrag stattzugeben oder ihn abzulehnen, d.h. die Immunität des Abgeordneten aufzuheben oder sie aufrechtzuerhalten.
Grundsätzlich ist die parlamentarische Immunität kein persönliches Privileg der einzelnen Abgeordneten, sondern gewährleistet, dass Mitglieder des Europäischen Parlaments ihr Mandat frei ausüben können und keiner willkürlichen, politisch bedingten Verfolgung ausgesetzt sind.
Grundsätzlich ist die parlamentarische Immunität kein persönliches Privileg der einzelnen Abgeordneten, sondern gewährleistet, dass Mitglieder des Europäischen Parlaments ihr Mandat frei ausüben können und keiner willkürlichen, politisch bedingten Verfolgung ausgesetzt sind.
Grundsätzlich kann eine Einzelperson gegen die Europäische Union oder eine ihrer Behörden oder Institutionen klagen bzw. Schadensersatz fordern, wenn
1) ein Schaden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit entstanden ist
2) durch eine rechtswidrige Handlung verursacht wurde
3) und ein direkter Zusammenhang besteht.
Grundsätzlich kann eine Einzelperson gegen die Europäische Union oder eine ihrer Behörden oder Institutionen klagen bzw. Schadensersatz fordern, wenn
1) ein Schaden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit entstanden ist
2) durch eine rechtswidrige Handlung verursacht wurde
3) und ein direkter Zusammenhang besteht.
Grundsätzlich kann eine Einzelperson gegen die Europäische Union oder eine ihrer Behörden oder Institutionen klagen bzw. Schadensersatz fordern, wenn
1) ein Schaden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit entstanden ist
2) durch eine rechtswidrige Handlung verursacht wurde
3) und ein direkter Zusammenhang besteht.