
Aus Ihrer recht kurzen Nachricht, schlussfolgere ich, dass Sie sich für die Idee einer hundertprozentigen Eigenkapitalunterlegung von Investitionen in fossile Brennstoffe („One-for-One-Rule“) aussprechen.
Aus Ihrer recht kurzen Nachricht, schlussfolgere ich, dass Sie sich für die Idee einer hundertprozentigen Eigenkapitalunterlegung von Investitionen in fossile Brennstoffe („One-for-One-Rule“) aussprechen.
Der von Ihnen beschriebene Sachverhalt lässt sich daraus nicht ableiten und kann somit auch nicht beantwortet werden
Nach meiner Information besagt § 146 GVG folgendes: "Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen." Er besagt also nicht explizit den von Ihnen genannten Sachverhalt.
Die Möglichkeit für den Justizminister, in ein Ermittlungsverfahren einzugreifen, ist jedoch durch das Legalitätsprinzip und das Opportunitätsprinzip begrenzt.
Das Europäische Parlament pflegt einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft. Denn überall dort, wo politische Entscheidungen getroffen werden, tragen Interessenvertreter ihre Argumente vor.