Antwort 27.07.2018 von Inge Gräßle CDU
(...) Hierbei soll Artikel 11 Presseverlagen die Möglichkeit geben, dass diese für die kommerzielle Nutzung von Artikeln, eine Vergütung erhalten. Denn es werden die Inhalte der Presseverlage genutzt und deshalb müssen sie auch am Gewinn beteiligt werden. (...)