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Frage von Helge D. •

Frage an Werner Kuhn von Helge D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kuhn,

demnächst steht im EU-Parlament eine Abstimmung zur EU-Urheberrechtsreform an. Artikel 13 legt fest, dass fast alle Internetplattformen einen "Filterroboter" installieren, welcher automatisch alle hochgeladenen Inhalte auf mögliche Urheberrechtsverstöße überprüft und ggf. zurückweist.
Stimmen Sie der Reform inklusive Artikel 13 zu?

Die Entwicklung eines solchen Filtersystems ist mit erheblichen Kosten verbunden: YouTube gibt an, 60 Mio US-Dollar allein für seinen Musik-Filter "Content-ID" investiert zu haben. Dieser Kostenrahmen könnte außerhalb der Reichweite kleinerer Wettbewerber liegen.
Wie wird sichergestellt, dass durch die hohen gesetzlichen Anforderungen kleinere Wettbewerber nicht vom Markt ferngehalten werden?

Das Filtersystem muss ggf. eine Abwägung zwischen Kunst- und Meinungsfreiheit und möglichen Fehlern bei der Detektion urheberrechtlich relevanter Inhalte fällen.
Wie wird hier Transparenz im Entscheidungsverfahren hergestellt? Wie läuft ein mögliches Widerspruchsverfahren? Wer legt die Standards fest?

Für die Urheber dürfte nicht die Löschung von Inhalten sondern die angemessene Vergütung das Hauptanliegen sein.
Was spricht gegen ein System, dass z.B. im Nachhinein die Vergütung der Urheber gemäß der Nutzung von Inhalten auf einer Plattform regelt? Eine entsprechendes Detektionssystem könnte standardisiert und quelloffen entwickelt werden, um kleinere Wettbewerber nicht auszuschließen.

Mir entsteht der Eindruck, dass mit den "Filterrobotern" aus Artikel 13 die einfachste und zugleich schlechteste Lösung gewählt wurde, Urheberrechte zu schützen und dass das Gesetz in seiner jetzigen Form einer gerichtlichen Prüfung nicht Stand halten kann.

Viele Grüße,
H. D.

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