Das Mietrecht ist stark reglementiert und komplex, aber soweit ich es verstanden habe, ist es ohnehin nicht erlaubt Menschen fristlos „Zwangszuräumen“ die ihre Mietschulden innerhalb der Schonfrist bezahlt haben. Davon unberührt bleibt eine eventuell ebenfalls ausgesprochene ordentliche Kündigung. Diese halte ich auch in dem von Ihnen beschriebenen Fall für vertretbar.
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Antwort 17.02.2025 von Alexander Johannes Becker Volt
Antwort ausstehend von Maik Außendorf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 10.02.2025 von Hinrich Schipper SPD
Es darf nicht sein, dass Menschen trotz ausgeglichener Mietschulden ihre Wohnung verlieren und dadurch in Obdachlosigkeit geraten.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 23.06.2025 von Caroline Bosbach CDU
Sehr geehrter Herr W.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an meiner Arbeit als Bundestagsabgeordnete.
Antwort 12.02.2025 von Fabian Gramling CDU
Sollte sich zeigen, dass es zu unverhältnismäßig hohen Belastungen für bestimmte Gruppen kommt, dann muss über eine Anpassung des Modells gesprochen und vorgenommen werden