Antwort 14.09.2021 von Olaf in der Beek FDP
Im Gegensatz zu einer Hör- und Sprachbehinderung handelt es sich bei sprachlichen Barrieren nicht um eine gesundheitliche Einschränkung. Deshalb wäre eine Gleichsetzung im SGB V nicht sinnvoll.
Im Gegensatz zu einer Hör- und Sprachbehinderung handelt es sich bei sprachlichen Barrieren nicht um eine gesundheitliche Einschränkung. Deshalb wäre eine Gleichsetzung im SGB V nicht sinnvoll.
Warum soll ich motzen, wenn ich was verändern kann?


