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Hier ist die Sach- vor allem aber die Rechtslage eindeutig: Weil die Tierseuchenbekämpfung in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt, darf der Bund solche Maßnahmen nicht finanzieren. Das ist grundgesetzlich klar so festgeschrieben.
Tiere brauchen auch Auslauf, um gesund zu bleiben und ich setze mich für klare Vorgaben ein, wie viel Mindestfläche einem Tier zur Verfügung gestellt werden muss
Das Tierwohl liegt mir sehr am Herzen. Deshalb unterstütze ich in wesentlichen Teilen die Empfehlungen, welche die Borchert-Kommission zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland erarbeitet hat.