Antwort 21.09.2017 von Mario Mieruch parteilos
(...) Unabhängig von der Kontroverse um diese Aussage erfüllt diese selbst die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiausschlussverfahren sicherlich nicht. Der Gesetzgeber hat die diesbezüglichen Hürden sehr hoch angesetzt. (...)

