Antwort 05.08.2005 von Rolf Schwanitz SPD
Sehr geehrter Herr Hansen,
Sehr geehrter Herr Hansen,

Der Besitz, Handel, der Erwerb und die Ein- und Ausfuhr sowie der Umgang mit illegalen Drogen ist in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar. Hier besteht kein Änderungsbedarf.
