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Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt daher das Vorhaben, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich gerne beantworten möchte.
Ich kann gut nachvollziehen, dass die geplanten Änderungen in Teilen kritisch gesehen werden. Mir ist bewusst, dass die hausärztliche Versorgung bereits heute vielerorts – insbesondere im ländlichen Raum – an ihre Belastungsgrenzen stößt.
Für mich ist es gut vertretbar, dass die Grenze moderat angepasst wird, sodass „die Regelaltersgrenze im Zeitraum zwischen 2031 und 2041 schrittweise um etwa sechs Monate von 67 auf 67,5 Jahre angehoben würde”, zumal die Maßnahme erst ab 2032 wirksam wird, wenn der Geburtsjahrgang 1965 das 67. Lebensjahr erreicht hat