Frage von Karsten S. • 30.06.2025

Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich als Bundestagspräsidentin zu hypothetischen Fragen generell keine Antwort geben kann
Diese Regelung besagt auch für alle Callcenter: Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Tätigkeiten der Beschäftigten an Bildschirmgeräten insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden.