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Kinderschutz muss gestärkt werden, aber auf sinnvolle Art und Weise - nicht durch eine pauschale Chatkontrolle privater Kommunikation.
Es ist indiskutabel, was dort im Europaparlament verabschiedet und auch bei uns diskutiert wird
Natürlich halte ich die AfD für verfassungswidrig. Sollte aber der Antrag vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt werden, wüchse die AfD weiter an, weil sie ja dann vom höchsten Gericht Deutschlands legitimiert worden wäre.
Für uns als SPD-Bundestagsfraktion gilt beides: Wir wollen und wir müssen Kinder wirksam und mit aller Kraft vor sexualisierter Gewalt schützen. Gleichzeitig halten wir die anlasslose Überwachung privater Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern in einem Rechtsstaat wie unserem für nicht vertretbar.
Es geht nicht um private Bilder zwischen Familien. Es geht sehr klar abgegrenzt, und nur mit Beschluss eines Richters für jeden Einzelfall, um Verdacht im Bereich organisierte Kriminalität, Kinderpornografie und anderes.