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Es wird geprüft, ob zur Entscheidung über den Einspruch weitere Informationen bzw. Verfahrensschritte erforderlich sind. Danach werden im nächsten Schritt die Berichterstatter dem Ausschuss einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten.
Sofern das subjektive Wahlrecht verletzt wurde, stellt der Deutsche Bundestag dies fest.
für uns als grüne Bundestagsfraktion ist der Schutz der Bürgerrechte im Digitalen zentral. Entsprechend groß sind unsere Bedenken gegenüber der sogenannten „Chatkontrolle“, die im Rahmen der CSA-Verordnung verhandelt wird.
Wir sind stolz, dass wir gemeinsam mit anderen Kritikern einen massiven Druck gegen das "Überwachungsgesetz" aufbauen konnten.