Antwort 21.01.2026 von Friedrich Merz CDU
Sehr geehrte Frau V.,
Sehr geehrte Frau V.,
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass meine damalige Antwort selbsterklärend ist.
Gerne verweise ich auf meine Antworten auf die Fragen vom 19.06.2025 sowie vom 08.07.2025.