Antwort 07.10.2025 von Johannes Steiniger CDU
Das Wahlprüfungsverfahren läuft im zuständigen Bundestagsausschuss noch, auf den Fortgang der Arbeit im Bundestag kann das aber zunächst keinen Einfluss haben.
Das Wahlprüfungsverfahren läuft im zuständigen Bundestagsausschuss noch, auf den Fortgang der Arbeit im Bundestag kann das aber zunächst keinen Einfluss haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat zuvor zwei Organklagen des BSW als unzulässig verworfen und bestätigt, dass die Prüfung von Auszählungsfragen Sache des Bundestages ist.
Dem Verdacht, dass Stimmen nicht gezählt wurden, muss grundsätzlich nachgegangen werden.
Sehr geehrte Frau L
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.
Es gibt weder belastbare Hinweise noch weitere Grundlagen, die eine Infragestellung der Stimmenauszählung rechtfertigen würden