Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt.
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In Deutschland handeln Krankenkassen und die Selbstverwaltung der Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeut*innen die Vergütung untereinander aus. Wenn keine Einigung gelingt, entscheidet der Erweiterte Bewertungsausschuss als Schiedsgremium. So auch in diesem Fall.
Überlegungen, diese Geschäftsmodelle weitergehend zu besteuern, sind mir nicht bekannt
Wir lehnen Leistungskürzungen im Sozialstaat ab und setzen uns stattdessen dafür ein, soziale Sicherheit zu stärken – gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten.
Das ifo-Institut und das Institut der deutschen Wirtschaft haben durch Bewertungen des Mitteleinsatzes des SVIK Fragen rund um den Einsatz der Mittel hervorgerufen. Die Vorwürfe, dass erhebliche Teile der SVIK-Mittel zweckentfremdet worden seien, sind nicht gerechtfertigt.