Antwort 09.06.2026 von Simone Borchardt CDU
Krankenkassen klagen zu Recht! Staatliche Aufgaben dürfen nicht dauerhaft über GKV-Beiträge finanziert werden.
Krankenkassen klagen zu Recht! Staatliche Aufgaben dürfen nicht dauerhaft über GKV-Beiträge finanziert werden.
Sehr geehrter Fragesteller, vielen Dank für Ihre Frage.
Selbstredend ist uns bewusst, dass viele Psychotherapeuten nebenher weiteren beruflichen Tätigkeiten nachgehen, sei es in Kliniken, Beratungsstellen oder Hochschulen.
In diesem Sinne müssen wir als Partei zusammenstehen und nicht ständig auf die eigenen Leute schimpfen, sondern vielmehr dabei unterstützen, Mehrheiten für die notwendigen Maßnahmen zu sichern.