Frage von Kurt N. • 15.04.2025

Antwort ausstehend von Franziska Hoppermann CDU
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben geregelt, dass ein Bundespräsident nach einer Amtszeit nur einmal wiedergewählt werden kann, um einen Wechsel in diesem wichtigen Amt zwingend vorzugeben, ohne das dies eine einfache Parlamentsmehrheit abändern kann
Das Recht auf ein gutes Leben oder gar ein Recht darauf, sich ein Land zum Leben auszusuchen, sieht die allgemeine Charta der Menschenrechte jedenfalls nicht vor.
Noch ist die Regierung nicht gebildet. Der Koalitionsvertrag steht und nun sind die Parteien an der Reihe. Bei der SPD stimmen die Mitglieder darüber ab.