Antwort 10.03.2026 von Leif Bodin CDU
Das Äquivalenzprinzip, dass die Höhe der späteren Rente in einem direkten Verhältnis zu gezahlten Beiträgen steht, würde hierdurch erst einmal nicht berührt.
Das Äquivalenzprinzip, dass die Höhe der späteren Rente in einem direkten Verhältnis zu gezahlten Beiträgen steht, würde hierdurch erst einmal nicht berührt.
Sehr geehrter Herr D.,
Maßgeblich sind am Ende die konkreten Gesetzentwürfe und Verordnungen, die wir im parlamentarischen Verfahren intensiv beraten.
Sehr geehrter Herr B.,