Sehr geehrter Herr Bodin,warum missachtet die JU mit der Forderung eines höheren Rentenbeitrages für Kinderlose Art.3 GG und das geltende Äquivalenzprinzip in der Rentenversicherung?MfG Patrik B.
Wie soll ich diese Forderung eines Juristen der als MdB keinen Beitrag zu seiner Altersversorgung leisten muß einordnen ?
https://www.merkur.de/wirtschaft/mehr-zahlen-fuer-die-rente-junge-union-kinderlose-zur-kasse-bitten-zr-94173074.html
Leisten eigentlich Abgeordnete, Beamte und Angehörige der ca 90 berufsständischen Versorgungswerke einen Beitrag zum Generationenvertrag?( Mögliche Berufe der zukünftigen Kinder)
https://www.bpb.de/themen/soziale-lage/rentenpolitik/289213/berufsstaendische-versorgungswerke/
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19473/generationenvertrag/
Ist Ihnen klar wie diskriminierend diese Forderung für ungewollt kinderlose Niedriglöhner ist?
Der Entwicklungsingenieur bei Porsche mit 2 Kindern und Ehegattensplitting wird geschont während der unverheiratete Reinigungsfachmann bestraft wird.
Garantiert die Ju die Beitragsleistung von Kindern zum Generationenvertrag wie Herr Winkel behauptet?
Sehr geehrter Herr B.,
Eltern haben durch die Erziehung ihrer Kinder deutliche Mehrkosten. Gleichzeitig leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zum Fortbestand des Generationenvertrages. Daher sollten Eltern bei Sozialabgaben und Steuern entsprechend entlastet werden. Das geltende Äquivalenzprinzip, welches besagt, dass die Höhe der späteren Rente in einem direkten Verhältnis zu den während des Erwerbslebens gezahlten Beiträgen steht, würde hierdurch erst einmal nicht berührt.
Mit freundlichen Grüßen,
Leif Bodin

