Antwort 10.12.2025 von Bärbel Bas SPD
Der Wahlprüfungsausschuss hat die vorliegenden Einsprüche umfassend geprüft. Ein Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit Wahlfehler konnten dabei nicht festgestellt werden.
Der Wahlprüfungsausschuss hat die vorliegenden Einsprüche umfassend geprüft. Ein Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit Wahlfehler konnten dabei nicht festgestellt werden.
Sehr geehrte Frau S.,
Wichtig ist dabei: Auch für arbeitende Rentnerinnen und Rentner bleibt die Rente selbst ganz normal steuerpflichtig – hier gibt es keine Unterschiede.