Frage von Hildegard P. • 14.06.2025

Antwort ausstehend von Emmi Zeulner CSU
Wir schlagen vor, die einzelnen künstlerischen Therapien zu definieren und unter der Berufsbezeichnung "Kreativtherapeut*in" zusammen zu fassen. Hierfür bedarf es einer geschützten Berufsbezeichnung im Rahmen eines Berufsgesetzes mit einem Kompetenzprofil und Tätigkeitsfeld.
In der Tat gibt es umfangreichen Reformbedarf im Berufsrecht der Gesundheitsfachberufe. Dazu gehört die Neu-Regelung von Kompetenzen, von Ausbildungsinhalten aber auch die Definition und Anerkennung neuer Berufe.