Antwort 09.09.2026 von Thorsten Frei CDU
Bundestagsabgeordnete sind auf Zeit gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinnen und Bürger. Ihr Auftrag ist es, Gesetze zu beraten und zu beschließen, die Regierung zu kontrollieren und die Anliegen ihres Wahlkreises im Parlament zu vertreten.