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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Zuordnung eines Menschen zu einem Geschlecht nicht allein nach seinen physischen Geschlechtsmerkmalen beurteilt werden kann, sondern wesentlich auch von seiner psychischen Konstitution und seiner nachhaltig selbst empfundenen Geschlechtlichkeit abhängt.
Die Grundlage des Regierungshandelns ist der Koalitionsvertrag. Wie ich finde ist er eine gute Agenda.
Aktuell arbeiten wir mit Hochdruck daran, dass die geplante Gesetzesänderung so schnell wie möglich auf den Weg gebracht wird.
Alkohol und andere Drogen sind im Straßenverkehr keine Kavaliersdelikte und werden daher zurecht vom Staat streng geahndet und zunehmend gesellschaftlich geächtet.