Frage von Angela F. • 27.01.2025

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Ich schließe mich seiner Antwort an.
Die Steuerklasse 6 wird für Arbeitsverhältnisse angewandt, wenn Sie mehrere Jobs ausüben und einer davon bereits über Ihre Haupttätigkeit (in Ihrem Fall die Arbeit im Büro) abgerechnet wird.
Das hängt mit der Steuerprogression zusammen.
Die SPD vertritt jedoch klar die Meinung, dass es nicht sein kann, dass Arbeitseinkommen höher besteuert werden als Einkommen aus Kapitalerträgen.
Es geht also nicht darum, Ihnen zu schaden, sondern es geht darum, dass ein Grundfreibetrag, der die Steuerlast im Hauptjob mindert, nicht zweimal gewährt werden kann