
Am 5. Juli 2024 übermittelte der Bundesrat eine umfassende Stellungnahme sowie Änderungsvorschläge zum Tierschutzgesetz an die Bundesregierung. Als nächstes wird die Bundesregierung diese Stellungnahme prüfen.
Am 5. Juli 2024 übermittelte der Bundesrat eine umfassende Stellungnahme sowie Änderungsvorschläge zum Tierschutzgesetz an die Bundesregierung. Als nächstes wird die Bundesregierung diese Stellungnahme prüfen.
Als Unionsfraktion sind wir stets offen für gezielte und wissenschaftlich basierte Anpassungen des Tierschutzgesetzes. Dies haben wir zum Beispiel bei der Abschaffung des Kükentötens sowie vieler weiterer Anpassung bewiesen. Eine großangelegte Novellierung des Tierschutzgesetzes, wie von den Ampel-Parteien im Koalitionsvertrag beabsichtigt und nun von der Bundesregierung eingebracht, halten wir weder für wünschenswert noch notwendig.
Wir Freien Demokraten werden auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine entschiedene Stimme für einen ausgewogenen Tierschutz sein.
Das Kabinett beschloss eine Tierschutznovelle mit Verboten, Überwachung und Reformen, die nun im Parlament verhandelt wird – Umsetzung vor Neuwahlen unklar.
Mit den neuen Regelungen will das BMEL darüber hinaus Tiere konsequent vor Schmerzen, Leiden und Schäden schützen.
Daher könnte die Strategie darin bestehen, durch gezielte Kampagnen zur Tieradoption und Unterstützung von Tierheimen gezielt gegen die Überlastung vorzugehen.