
Wir wollen Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft, elterlicher Sorge, Umgangsrecht und Unterhalt schon vor der Empfängnis ermöglichen.
Wir wollen Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft, elterlicher Sorge, Umgangsrecht und Unterhalt schon vor der Empfängnis ermöglichen.
Als schnelle Maßnahmen mit Blick auf die Belastungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben wir zum Teil schon Maßnahmen beschlossen bzw. bringen sie rasch auf den Weg, z.B. eine Stärkung des Kurzarbeitergeldes, einen Sofortzuschlag, einen Heizkostenzuschlag für Haushalte, die Wohngeld beziehen, einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung und ein Aufholpaket für Kinder, Jugendliche und ihre Familien.
Die Immunabwehr besonders vulnerabler Gruppen durch Impfungen zu erhöhen, war und ist immer wesentlicher Bestandteil des Schutzkonzepts in der Coronapandemie.
Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erleidet, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz. was in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausdrücklich geregelt ist.