Eine mögliche Allgemeine Impfpflicht beinhaltet in allen debattierten Entwürfen Aufklärungsgespräche und die Möglichkeit sich für einen Impfstoff zu entscheiden bevor es zu Ordnungsgeldern kommt. Entsprechend gibt es die Möglichkeit sich nach der Flucht aus einem Kriegsgebiet impfen zu lassen.
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Im Zentrum unserer Politik steht das Wohlbefinden und die Sicherheit aller Menschen, die in unserem Land leben.
Epidemiologen befürchten zurzeit nicht, dass es durch die Fluchtbewegung zu einer neuen Infektionswelle kommt
Kriegsflüchtenden muss schnell und unbürokratisch geholfen werden. In Deutschland erhalten ukrainische Geflüchtete Impf- und Testangebote.
Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass in einer solchen lebensbedrohlichen Fluchtsituation die Sicherung des Infektionsschutzes hinten anstehen muss und die aktuell geltende 3G-Regelung in diesen Zügen nicht angewendet wird
Unabhängig von der niedrigen Impfquote in der Ukraine brauchen die Menschen, die sich nun in andere Länder flüchten, unseren Schutz, da sie um ihr Leben fürchten müssen. Deshalb sollten wir ihnen die Einreise auch unabhängig von den hierzulande geltenden Corona-Regelungen ermöglichen.