Frage von Daniel S. • 09.03.2022

Antwort von Volker Wissing parteilos • 29.06.2022
Die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h zum öffentlichen Straßenverkehr ist derzeit nicht vorgesehen
Die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h zum öffentlichen Straßenverkehr ist derzeit nicht vorgesehen
Zu der Thematik Gerhard Schröder hat die SPD-Parteiführung alles wesentliche gesagt, dieser Sichtweise schließe ich mich vollumfänglich an.
Ich bin weder beruflich noch finanziell abhängig von meinem Mandat und treffe Entscheidungen frei von externer oder interner Einflussnahme