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Erfahrungen aus der palliativmedizinischen Behandlung zeigen zudem, dass die meisten Patienten, die zunächst einen Suizidwunsch geäußert haben, nach einer ärztlichen Beratung wieder von diesem Wunsch Abstand nehmen.
im Bundestag liegen aktuell drei interfraktionelle Gruppenanträge zur Neuregelung des assistierten Suizids vor.
Kern des Gesetzesentwurfs ist die Gewährleistung der Selbstbestimmung.
Die Begleitung von Menschen in den Tod braucht nach meinem Dafürhalten Menschlichkeit und keine Verbote, faktische Hürden oder Bürokratie
Eine aktive Sterbehilfe ist aus meiner Sicht mit diesem Grundgedanken nicht vereinbar.
Meine eigene Meinungsbildung ist dabei noch nicht abgeschlossen.