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Das Solarpaket ist nah an den konkreten Bedürfnissen aus der Praxis entwickelt. Es soll im Sommer vom Bundeskabinett verabschiedet und anschließend im Bundestag beraten und beschlossen werden
Hier müssen sich nun insbesondere die Schülerinnen positionieren.
aus Anlass der aktuellen energiepolitischen Lage hat der Ältestenrat am 7. Juli 2022 Einsparungen beim Gebäudebetrieb der Bundestagsliegenschaften beschlossen.
Auch Krankengeldbezieher profitieren von dieser Regelung: Bezieht ein Arbeitnehmer beispielsweise ab Dezember 2021 ausschließlich Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenversicherung, ist der Arbeitgeber dennoch zur Auszahlung der Energiepreispauschale verpflichtet, da ein gegenwärtiges erstes Dienstverhältnis vorliegt.