
In den FAQs des Bundesfinanzministeriums heißt es dazu: „Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, insbesondere beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer, sind nicht anspruchsberechtigt.
In den FAQs des Bundesfinanzministeriums heißt es dazu: „Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, insbesondere beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer, sind nicht anspruchsberechtigt.
Zunächst einmal vorab: Internationale Vergleiche finde ich aufgrund der sehr unterschiedlichen Grundbedingungen (Demografie, Erwerbsstruktur etc.), der historischen Entwicklung sowie der Berechnungsweisen bei der Anpassung schwierig zu bewerten.
Wir sehen es wie Sie, dass es für ein reiches Land wie Deutschland beschämend ist, dass es Altersarmut und viele niedrige Renten gibt, die nicht die Lebensleistung der Menschen widerspiegeln.
Denn anders als von Ihnen suggeriert ist Kernenergie keineswegs CO2-neutral.
Ich schließe mich meinem Kollegen Helge Lindh an und fordere mehr Compliance, mehr Kontrolle, mehr Mitbestimmung und mehr Verantwortung in den öffentlichen Rundfunkanstalten.