Frage von Wolfgang K. • 24.08.2022

Antwort von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 15.09.2022
Gerne würden wir Ihre Frage beantworten, leider fehlen uns hierfür die nötigen Informationen.
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bei Verpackungsangaben mit einer Nennfüllmenge von 500 bis zu 1000 Gramm oder alternativ Milliliter ist es gesetzlich erlaubt, dass bis zu 15 Gramm bzw. Milliliter weniger enthalten sind. Wir von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN würden gerne eine Mindestfüllmenge verpflichtend machen, um systematische Unterfüllung zu unterbinden.
Der große Anklang, den das Ticket aufseiten der Bürgerinnen und Bürger gefunden hat, hat uns gezeigt: Wir brauchen ein Nachfolgermodell.
Bei dem besagten Foto waren die anwesenden MdB geimpft und getestet und die Masken wurden nur für die Dauer der Aufnahme der Fotos abgenommen.