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Aktuell wird aber an einer Novelle des Preisbremsengesetzes gearbeitet. Mit dem Entwurf der Bundesregierung ist vorgesehen, den gedeckelten Preis für Heizstrom und für Nachtstrom von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde zu senken.
Bei Haushalten mit zeitvariablen Tarifen – u. a. Haushalten mit Nachtspeicherheizungen – wird ein monatlicher Durchschnittspreis verwendet, um den Entlastungsbetrag der Bremse zu berechnen und so zu berücksichtigen, dass der nachts bezogene Strom günstiger ist als der Strom, der tagsüber bezogen wird.