Frage von Christian H. • 09.02.2023

Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Welche Leistungen zu welchem Preis erbracht werden, muss natürlich in einem Vertrag zwischen Vermieter und Dienstleister geregelt sein. Es macht sicherlich Sinn, mit ihrem Vermieter dazu zu sprechen. Gerade auch, wenn die Leistung nicht erbracht wird.
Bei dem geplanten Gesetz handelt es sich ausschließlich um ein Verbot von Neuzulassungen für Verbrennermotoren, nicht um ein Verbot gebrauchter Diesel und Benziner.