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Portrait von Nicole Bauer
Antwort von Nicole Bauer
FDP
• 22.05.2023

Welche Leistungen zu welchem Preis erbracht werden, muss natürlich in einem Vertrag zwischen Vermieter und Dienstleister geregelt sein. Es macht sicherlich Sinn, mit ihrem Vermieter dazu zu sprechen. Gerade auch, wenn die Leistung nicht erbracht wird.

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